1. Allgemeine Vorschriften
- Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen im Bereich Kanal- und Industriereinigung vorformulierten Vertragsbedingungen, auf die wir als Vertragspartei bei Abschluss eines Dienstleistungsvertrages (Werkvertrag) Bezug nehmen. Gleichgültig ist, ob die Bedingungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrages bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftform sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat. AGB liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragspartnern im einzenen schriftlich ausgehandelt wurden.
2. Sachlich-rechtliche Vorschriften
- Auftragannahme und Ausführung der Dienstleistung durch die Gregor Dihn Kanal und Industriereinigung GmbH, mit Sitz in 61273 Wehrheim, Am Erlenbach 12A, kurz Auftragnehmer (AN) genannt, basieren auf der Grundlage dieser AGB.
- Mit der geleisteten Unterschrift durch den Auftraggeber, kurz (AG) genannt, oder seine bevollmächtigte Person, ist gewährleistet, dass die auf der Rückseite der Geschäftsformulare oder dem Aushang in den Geschäftsräumen abgedruckten AGB dem Auftraggeber in zumutbarer Weise zugeleitet und durch ihn anerkannt wurden.
3. Arbeiten im Bereich der Kanal- und Industriereinigung
Voraussetzung für die ordnungsgemäße Ausführung von Reinigungsarbeiten sind die fachgerechten Informationen oder Vorlage von technisch einwandfreien Plänen, Zeichnungen oder ähnlich. Hinweise über die Existenz von Hebeanlagen, verdeckten Kontrollschächten sind ebenso Voraussetzungen für fachgerechte Ausführung von Reinigungsarbeiten. Die Benutzung der Entwässerungsanlagen während der gesamten Arbeitszeit ist zu unterbinden. Eine Überprüfung der durchgeführten Reinigungsarbeiten unmittelbar nach Beendigung der Dienstleistung auf mögliche Mängel muss durch den AG gewährleistet sein.
Der Auftraggeber wird die oben beschriebenen Informationen und die dazugehörenden Dokumente dem Auftragnehmer unverzüglich nach Auftragserteilung, spätestens einen Tag vor Beginn der Reinigung übergeben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es ohne die in Absatz 1 beschriebenen Informationen oder Pläne zu Beschädigungen bei der Reinigung kommen kann.
4. Giftige und gefährliche Bestandteile in der Entwässerungsanlage
Vor Beginn der Reinigungsarbeiten muss durch den AG gewährleistet sein, dass sich giftige oder gefährliche Stoffe nicht in der Anlage befinden. Entsprechende und notwendige Sicherheitsmaßnahmen müssen vom AG ausgehen. Bei der Feststellung von gefährlichen Stoffen in der Entwässerungsanlage durch den AN müssen die Arbeiten unterbrochen werden und über die Fortsetzung neu verhandelt werden.
Hierdurch zusätzliche anfallende Kosten werden von dem AG übernommen. Durch die unter Umständen notwendige Hinzuziehung eines Sicherheitsbeauftragten im Auftrag des AG wird gewährleistet, dass notwendige Entsorgungsarbeiten im Auftrag des AG fachgerecht ausgeführt werden.
5. Ausführungen, Erfolg und Terminierung der Aufträge
Unser Mitarbeiter vor Ort bestimmt nach einer angemessenen Besichtigungsphase den Umfang der notwendigen Arbeiten. Eine Gewähr für den Erfolg der Arbeiten kann nicht gegeben werden. Nicht erkennbare Mängel in der Entwässerungsanlage müssen unter allen Umständen vor Beginn der Arbeiten durch den AG oder seine beauftragte Person schriftlich bestätigt werden. Noteinsätze werden aus wichtigen Gründen und zur Abwehr von Schäden den normal eingehenden Aufträgen vorgezogen. Bereits mündlich oder telefonisch bestätigte Auftragstermine können unter Berücksichtigung von Eil- oder Noteinsätzen zurückgestellt werden.
6. Nebenabreden, Preisgestaltung, Zahlungen
- Abreden durch unsere Mitarbeiter sind nicht bindend. Für eine rechtliche Bindung der Individualabreden muss sich der AG bei der Geschäftsführung des AN nach schriftlicher oder mündlicher Darstellung der Abreden absichern.
- Der Preis unserer Dienstleistungen richtet sich nach Art und Umfang und notwendigem Einsatz von Gerätschaften und den Personalkosten. Der Preis kann in Einheiten von Stunden, Kilometer, Stück, pauschal oder ähnlich angegeben werden. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Angebote des AN sind freibleibend und unverbindlich.
- Anfallende Arbeiten außerhalb der üblichen Geschäftszeiten werden mit Notdienstzuschlägen sowie Lohnzuschlägen abgerechnet. Die Rechnungsbeträge sind sofort ohne Abzug rein netto fällig. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der AN ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselsperren gehen zu Lasten des AG und sind sofort fällig.
- Die Entgegennahme von Zahlungen nach Beendigung der Arbeiten durch unsere Mitarbeiter ist zulässig und empfehlenswert. Abbuchungsaufträge müssen durch uns schriftlich bestätigt sein.
- Abschlagszahlungen bei Aufträgen die länger als 10 Tage in Anspruch nehmen, werden durch Abschlagszahlungen in Höhe der erbrachten Leistungen fällig.
- Abweichende Zahlungsziele oder Skontoabzug bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung kommt der Schuldner nach § 286 BGB in Verzug. Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen nach § 288 BGB zuzüglich darauf entfallender Mehrwertsteuer zu verlangen und behält sich das Geltendmachen eines weiteren Verzugsschadens vor.
- Der AG ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen, auch wenn Gegenansprüche oder Mangelrügen geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftigt festgestellt werden oder unstreitig sind.
- Offene Rechnungsbeträge mit mehr als 4 Wochen über dem Zahlungsziel werden zur Bearbeitung einer Inkassogesellschaft übergeben. Die dadurch entstandenen Kosten werden dem AG belastet.
7. Allgemeine Sorgfaltspflichten, Geheimhaltung
Falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem AN im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich. Besondere gesetzliche Regelungen bleiben hiervon unberührt.
8. Gewährleistung
Wegen der ständigen Benutzung bzw. Benutzungsmöglichkeit der Anlage bestehen ständig Störungsgefahren durch missbräuchliche Benutzung. Deshalb müssen alle Gewährleistungsansprüche schon im Interesse beschleunigter Bearbeitung und gegebenenfalls der Störungsbeseitigung zweckmäßigerweise unverzüglich angezeigt werden. Sie sind nicht mehr zulässig, wenn eine Nachprüfung der Beanstandung nicht mehr möglich ist.
9. Haftungsbeschränkungen
Soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt übernimmt der AN keine Schadenersatzansprüche für sämtliche mittelbaren oder unmittelbaren Schäden die unter anderem entstehen durch:
- a) Arbeiten an defekten, veralteten, rissigen, brüchigen oder unvorschriftsmäßig installierten Anlagen.
- b) Arbeiten an Anlagen die entgegen den Auflagen des §3 und §4 in Teilbereichen unzugänglich bzw. während den Arbeiten in Betrieb sind.
- c) Spiralen, Schläuche, TV-Kamera oder sonstige Werkzeuge die durch die Beschaffenheit der Anlagen ohne unser Verschulden stecken bleiben.
- d) Arbeiten an Rohrabzweigungen mit einem Einlaufwinkel von mehr als 45°.
Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden, auch Folgeschäden, die durch fehlerhafte Angaben des Auftraggebers, fahrlässige Beschädigung, durch Einwirkung Dritter, höhere Gewalt oder sonstige Umstände eingetreten sind, auf die Auftragnehmerin und die von ihr Beauftragten keinen Einfluss haben.
10. Vertragsänderungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Auftragsbestätigung beinhalten sämtliche zwischen den Vertragsparteien getroffenen Regelungen. Weitere Absprachen bestehen nicht.
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitfragen ist 61350 Bad Homburg v.d.H. Erfüllungsort unserer Gesellschaft ist 61273 Wehrheim, soweit der AG Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen rechtlichen Sondervermögens ist. Sollte eine der vorgenannten Klauseln unwirksam sein, gilt die gesetzliche Regelung. Die Unwirksamkeit einer Klausel berührt nicht die Wirksamkeit der anderen Klauseln.
Stand 1. Oktober 2021